Die Zuflucht ist eine anonyme Übergangseinrichtung für Mädchen und junge Frauen im Alter von 12 bis 17 Jahren. Hier finden sie rund um die Uhr in Not- und Krisensituationen kurzfristige Unterkunft, Betreuung und Schutz vor Bedrohung.
Die Zuflucht verfügt über insgesamt neun Plätze. In Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt werden von hier aus individuelle Lösungsmöglichkeiten mit den Mädchen und jungen Frauen erarbeitet, die sowohl geschlechtsspezifische als auch ethnische und kulturelle Besonderheiten mit einbeziehen. Die Perspektiven können sein:
- Rückkehr ins Elternhaus, ggf. mit ambulanter Hilfe
- Begleitung in eine andere Wohnmöglichkeit (z.B. zu Verwandten oder Bekannten)
- Längerfristige Unterbringung in einer betreuten Wohngruppe
- Selbstständiges oder betreutes Wohnen
Die Zuflucht ist eine anonyme Einrichtung , um die Sicherheit und den Schutz der Mädchen zu gewährleisten.
Beschwerdeverfahren zum Schutzkonzept für die FeM Mädchenzuflucht
Die Mädchen die in der Zuflucht wohnen, werden innerhalb der ersten drei Tage nach Aufnahme in die Zuflucht über das Beschwerdeverfahren zum Schutzkonzept informiert. Dies wird im Aufnahmebogen vermerkt.
Die Mädchen haben bei Beschwerden zu grenzüberschreitendem Verhalten von Mitarbeiterinnen folgende Möglichkeiten:
Sie wenden sich an eine andere Mitarbeiterin der Zuflucht, diese bringt die Beschwerde in das Team oder wendet sich an die Vorstandsfrauen und informiert das SKT.
Die Mädchen können einen Brief in einen dafür vorgesehenen Briefkasten werfen (im Wohnbereich Zuflucht). Die Beschwerde wird im Zufluchtsteam eingebracht oder an die Vorstandsfrauen weitergeleitet und das SKT wird informiert.
Die Mädchen wenden sich an eine Mitarbeiterin im FeM Mädchentreff oder FeM Beratungsstelle, diese nimmt Kontakt mit dem SKT auf.
Sie wenden sich an ihre zuständige Mitarbeiterin des Jugendamtes. Sucht die JA-Mitarbeiterin Rücksprache mit FeM wird das SKT eingeschaltet.