Mit Geldauflagen bedrohten Mädchen helfen
FeM unterstützt von Gewalt bedrohte Mädchen* und junge Frauen* mit Beratung und Schutz, Therapie und Begleitung. Nahezu alle Bereiche bei FeM benötigen zusätzliche finanzielle Mittel.
Geldauflagen und Bußgelder helfen FeM dabei, bedrohten Mädchen* und jungen Frauen* unbürokratisch und schnell Hilfe zukommen zu lassen. Sie sind eine wichtige Säule in der Finanzierung von Hilfsangeboten.
Unterstützen Sie FeM mit der Zuweisung von Geldauflagen!
FeM ist als gemeinnützige Organisation anerkannt. Strafgerichte, Staats- und Amtsanwaltschaften sowie Finanzämtern weisen FeM Geldauflagen zu. Bitte unterstützen Sie als Richter*in oder Staatsanwält*in die Arbeit von FeM mit Zuweisungen. Danke schön!
Sie kennen Staatsanwält*innen, Richter*innen oder Strafverteidiger persönlich? Dann freuen wir uns, wenn Sie ihnen von der Möglichkeit berichten, FeM bei Geldauflagen zu bedenken! Vielen Dank!
Service für Gerichte und Staatsanwaltschaften
Gerne senden wir Ihnen Überweisungsträger oder Aufkleber mit unserem Konto für Geldauflagen zu.
Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf.
Konto für Geldauflagen
IBAN: DE22 5005 0201 0000 6201 57
SWIFT-BIC: HELADEF1822
Wichtig zu wissen
- Für Geldauflagen werden keine Spendenbescheinigungen ausgestellt. Geldauflagen gelten nicht als freiwillige, abzugsfähige Spenden!
- Eingehende und ausbleibende Zahlungen melden wir aktuell an die zuweisende Stelle.
- Zu Beginn des Jahres informieren wir das Oberlandesgericht über die Höhe der zugewiesenen und eingegangenen Geldauflagen.
So setzen wir Geldauflagen ein
Geldauflagen setzen wir ausschließlich für die in unserer Satzung genannten Zwecke ein. Zum Beispiel für die Beratung und Hilfe von Mädchen*, die Gewalt erlebt haben. Eine Übersicht über unsere verschiedenen Hilfsangebote erhalten Sie auf unserer Website und im aktuellen Jahresbericht.
Ihre Ansprechpartnerin
Geschäftsstelle FeM Mädchen*haus
Lilia Frick
Christina Nicklas-Kilb
Tel.: 069 53 10 70
E-Mail: Geschaeftsstelle [at] fem-maedchenhaus.de